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Bei der Betriebsprüfung wird durch den Finanzbeamten immer wieder festgestellt, dass die Buchführung und somit die Steuererklärung nicht ordnungsgemäß ist. Sobald der Finanzbeamte einen Fehler entdeckt, kann er die Buchführung/ Steuererklärung für ungültig erklären und die Steuerschuld schätzen.

Sollten Fehler auftauchen kann das Finanzamt den Gesamtumsatz auf der Grundlage des Getränkeumsatzes berechnen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat diese Methode bestätigt. Leider kann es in der Gastronomie auch vorkommen, dass ein Gast lediglich Getränke verzehrt. Diese Gäste verfälschen somit die Schätzung des Finanzamtes und treiben die Steuerschuld in die Höhe.

Abhilfe schafft hier die Steuer Rechtschutzversicherung, dies ist eine Versicherung für jeden Gewerbetreibenden, diese übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten vor inländischen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Die zunehmenden Verfahren und Einsprüche gegen erlassene Steuerbescheide und die damit verbunden Kosten, sind über eine Versicherung mit Einschluss des Steuerrechts versichert.  

 

In welche Versicherung ist Fahrraddiebstahl versichert?

Ob alt und klapprig oder neu und hochwertig. Ob geerbt oder gekauft: Fahrraddiebstähle häufen sich in den letzten Jahren. Dabei wird selten darauf geachtet was das Fahrrad tatsächlich Wert ist. Gerade unterwegs fragt man sich in dieser Situation oft, stehe ich jetzt am richtigen Ort oder habe ich es woanders abgestellt?

Ähnlich erging es unserem Kunden David G.

Herr G. befand sich zu jener Zeit in der Prüfungsvorbereitung für seinen Berufsabschluss als Kaufmann für Groß und Einzelhandel. Er traf sich an diesem Tag mit Mitschülern seiner Berufsschulklasse um noch einige Musterprüfung zu bearbeiten. Sein Fahrrad stellte er angeschlossen in dem offenen Fahrradkeller des Hauses ab. Als er gegen 18:00 Uhr nach Hause fahren wollte, stellte er mit erschrecken fest, dass das Fahrrad gestohlen wurde: Lediglich das Rad, an welchem sich das Bügelschloss befand war noch da.

Wie konnten wir helfen?

Herr G. zeigte den Diebstahl umgehend bei der Polizei an.

Herr G. wohnt derzeit noch bei seinen Eltern, somit besteht Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Eltern. Da die Eltern selber sehr viel Fahrrad fahren, schlossen Sie damals die zusätzliche Klausel „einfacher Fahrraddiebstahl“ in Ihre Hausratversicherung mit ein. Nach einer kurzen Prüfung der Sachlage und Rücksprache mit einem Fahrradhändler konnten wir Herrn G. ohne Abzug die Kosten für ein neues Fahrrad erstatten. Zusätzlich konnte er unser Netzwerk zu ein Fachgeschäft nutzen, welches ihm das Eratzfahrrad direkt nach Hause brachte.

info@gothaer-online.net